Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen – Aufhebung eines Sperrbezirks –

Pressemitteilung Nr. 0314 vom 28.07.2022

In einem Bienenstand im Bezirk Reinickendorf wurde Ende April 2022 die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) amtlich festgestellt und das Veterinäramt hatte eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Bienen erlassen. Die AFB unterliegt vorgegebenen staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen, die durch das Amt sowie die Imkerinnen und Imker innerhalb des angeordneten Sperrbezirkes strikt eingehalten und umgesetzt wurden.

„Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Bienenkrankheit, die von dem Bakterium Paenibacillus larvae ausgelöst wird. Die davon befallene Bienenbrut stirbt ab. Unsere Aufgabe ist es, sofort geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Ausbreitung zu unterbinden und die Tiere zu schützen“, erläutert die Bezirksstadträtin für Ordnungsangelegenheiten Julia Schrod-Thiel (CDU).

Aus diesem Grund wurde in einem Radius von einem Kilometer um den Ausbruchsbienenstand von der Reinickendorfer Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Reinickendorf ein Sperrbezirk festgelegt. Innerhalb dieses Bereichs wurden alle Bienenstände von Berufs- und Hobbyimkerinnen und –imkern auf die Krankheit sorgfältig untersucht.

Durch die eingeleiteten Schutzmaßnahmen konnte die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden. Bei einer erneuten amtlichen Untersuchung war in keinem der Bienenstände innerhalb Sperrbezirks der Erreger der AFB mehr festzustellen. Deshalb wird der Sperrbezirk nunmehr durch eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, die auf der Webseite des Ordnungsamtes Reinickendorf veröffentlicht wird, wieder aufgehoben.

Quelle: www.berlin.de-Bezirksamt Reinickendorf-Pressemitteilungen

  31. Juli 2022
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