EU Honigrichtlinie ab November 2025
Die Kommission, Rat und Parlament der EU haben sich auf eine Neufassung der EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von EU-Honig geeinigt. Die neue EU Honigverordnung verlangt eine klare Anordnung aller Pflichtangaben im Hauptsichtfeld der Verpackung. Diese Angaben müssen deutlich lesbar und wasserfest sein und auf einer Seite der Verpackung platziert werden. Ab November 2025 müssen alle Produkte die Herkunftsangabe enthalten, wobei das Ursprungsland und gegebenenfalls der Anteil verschiedener Ursprungsländer im Hauptsichtfeld angezeigt werden müssen. Für Gläser unter 30 g genügt der internationale Ländercode. Eine Siegellasche ist optional.
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